BVP GmbH · Bonn
Ihre Trauung – so schnell wie der Blitz: Eheschließung mit Stellvertreter, symbolisiert durch zwei goldene Eheringe vor blauem Blitz

Häufige Fragen

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden

Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an. Wir antworten lieber persönlich als ausweichend.

Was ist eine Stellvertreter-Hochzeit?

Eine Eheschließung, bei der einer der beiden Partner nicht persönlich anwesend ist, sondern durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Die Trauung findet vor einem Standesbeamten statt. Umgangssprachlich heißt das auch „Handschuhehe“.

Für wen kommt das in Frage?

Vor allem für Paare, bei denen einer nicht reisen kann oder darf, für Paare mit Zeitdruck und für Paare, die in Deutschland keinen Termin oder keine vollständigen Unterlagen bekommen. Ob es in Ihrem Fall passt, klären wir im Erstgespräch.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt?

Alle von uns bisher begleiteten Eheschließungen wurden in Deutschland anerkannt. Entschieden wird das von den zuständigen deutschen Behörden, die jeden Fall einzeln prüfen. Eine Garantie können wir deshalb nicht geben, und wir erbringen keine Rechtsberatung.

Was genau ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie wird von einer Behörde auf das Dokument gesetzt – man unterschreibt sie also nicht selbst. In unserem Verfahren werden zwei Dokumente apostilliert: die notarielle Vollmacht in Deutschland und die Heiratsurkunde im Ausland.

Müssen beide Partner reisen?

Nein. Es genügt, wenn eine Person reist; die andere erteilt vorher beim Notar die Vollmacht. Sie können aber auch gemeinsam reisen – dann entfällt der Notartermin in Deutschland.

Wie lange dauert das Ganze?

Der zeitbestimmende Schritt ist die Apostille auf die Vollmacht: erfahrungsgemäß 5 bis 7 Tage. Vor Ort dauert die Apostille auf die Heiratsurkunde meist einen Tag, sofern das örtliche Gericht sofort beglaubigen kann. Darauf haben wir keinen Einfluss.

In welchem Land findet die Trauung statt?

In Südamerika. Das konkrete Land nennen wir Ihnen im Erstgespräch, weil es von der aktuellen Termin- und Rechtslage abhängt.

Welche Unterlagen brauchen wir?

In der Regel gültige Reisepässe, Geburtsurkunden und ein Nachweis über den Familienstand, bei Geschiedenen zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil. Welche Dokumente in Ihrem Fall genau benötigt und übersetzt werden müssen, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.

Was kostet es?

Unsere Vermittlung kostet pauschal 1.200 €, die persönliche Begleitung 500 € pro Tag. Hinzu kommen Kosten, die nicht an uns gehen: Notare, Flüge, Hotel. Alleinreisende sollten mit rund 6.000 € rechnen, mit Begleitung mit rund 13.000 €. Die vollständige Aufstellung finden Sie unter Kosten.

Wer ist der Stellvertreter?

Eine Person vor Ort, die aufgrund der notariellen Vollmacht die Erklärung für den abwesenden Partner abgibt. Den Stellvertreter organisieren wir; Sie erfahren vorher, wer es ist.

Begleiten Sie uns persönlich?

Auf Wunsch ja: zum Notar, auf den Flügen, bei den Behördengängen und bei der Trauung, wo wir auch übersetzen. Das ist die bequeme Variante und wird nach Tagessatz abgerechnet.

Können Sie Flüge und Hotels für uns buchen?

Nein. Wir dürfen keine Flüge oder Bahnfahrten für andere Personen buchen. Sie buchen selbst, wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist.

Vermitteln Sie Ehen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels?

Nein. Eheschließungen, die allein diesem Zweck dienen sollen, lehnen wir ab.

Beraten Sie uns rechtlich?

Nein. Wir organisieren und begleiten das Verfahren. Rechtsfragen – etwa zur Anerkennung im Einzelfall oder zu aufenthaltsrechtlichen Folgen – gehören zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Gern nennen wir Ihnen Ansprechpartner.

Wie fangen wir an?

Rufen Sie unter +49 170 7766480 an oder schreiben Sie an baltus.r@gmx.de. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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